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Strafverteidigung
Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen ... dies ist nach dem berühmten Berliner Strafverteidiger Max Alsberg (1877-1933) die erste Pflicht eines jeden Strafverteidigers.
Damit ist nicht gemeint - wie oftmals von Richtern und Staatsanwälten falsch verstanden -, dass man es als Strafverteidiger mit der Wahrheit nicht so ernst nehme. Ganz im Gegenteil! Es soll heißen, dass es sich immer lohnt, für die Wahrheit zu kämpfen, anstatt voreilig die Wahrheit in dem scheinbar Offensichtlichen zu finden.
Ein guter Strafverteidiger muss stets unbequem sein und unermüdlich fragen und zweifeln. Ich verstehe meinen Beruf als professionelles Zweifeln; Ich kämpfe für Ihre Rechte im Strafverfahren und sorge dafür, dass Sie ein faires Verfahren bekommen.
Ich verteidige in allen Teilbereichen des Strafrechtes, besondere Schwerpunkte meiner Verteidigertätigkeit liegen jedoch auf folgenden Gebieten:
- Gewaltkriminalität
- Sexualstraftaten
- Computer- und Internetstrafrecht
- Jugendkriminalrecht
- Betäubungsmittelkriminalität
- politisch links motivierte Kriminalität
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Notfall können Sie mich jederzeit - d.h. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr - unter meiner
